Information PE-Schweisserpass: Anmeldung zur Verlängerungsausbildung nur mit noch gültigem Pass

Gerne möchten wir Sie nochmals an die seit 2022 in Kraft getretene Neuerungen beim Ausbildungs- und Prüfungsreglement SVGW GWF 101 für PE-Schweisser erinnern:

• Der SVGW schreibt im Rahmen der Richtlinie G2 (Gas), W4 (Wasser) und F2 (Fernkälte und Anergienetze) vor, dass PE-Schweisser, die Wasser-, Anergie- und Gasrohre aus PE verbinden ein gültiges Schweisserzertifikat/ Schweisserpass besitzen müssen. Ferner ist ein gültiges PE-Schweisszertifikat eine Voraussetzung für die Prüfungszulassung zum SVGW Rohrnetzmonteur.

• Zur Verlängerungsausbildung (VA) sind nur Teilnehmer zugelassen, die die 5-tägige Erstausbildung (EA) oder die 2-tägige Verlängerungsausbildung einer anerkannten Ausbildungsstätte (CH, D oder A) erfolgreich abgeschlossen haben und in Besitz eines noch gültigen Schweisserpasses sind. 

Zusätzliche Informationen zum SVGW Ausbildungs- und Prüfungsreglement GWF 101 erhalten Sie auf der SVGW-Webseite (gratis Download der GWF101).